Thüringer Fahrlehrerverband e. V.


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Ausbildung

Für Fahrschüler > Fahrschule

Theoretischen Ausbildung

Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zu Grunde, die in den Geschäftsräumen ausgelegt sein müssen. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht.
Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B sind es beispielsweise 14, für die Klassen A1 und A (beschränkt) 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Das Ausfüllen von Testbogen nach Art der Prüfungsbogen, auch mit Hilfe elektronischer Medien, darf nicht Gegenstand des theoretischen Mindestunterrichts sein. Die Ausbildung setzt auch das selbständige Lernen durch die Fahrschüler voraus.


Praktische Ausbildung


Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (Überlandfahrt -ÜL-, Autobahnfahrt -AB-, Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit -NF-), deren Anzahl je nach Klasse und Vorbesitz einer Klasse unterschiedlich sein kann. Bei einer Erstausbildung in den Klassen A1 und B muss die Grundausbildung nahezu abgeschlossen sein, bevor mit den besondern Ausbildungsfahrten begonnen werden darf.
Zum praktischen Unterricht gehören auch: Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes und soweit notwendig (z. B bei den Lkw-Klassen) eine Unterweisung am Fahrzeug, in der Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Am preiswertesten ist es immer noch, wenn die Fahrerlaubnisprüfung beim ersten Mal bestanden wird und das setzt eine gewissenhafte Ausbildung voraus. Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung hat ein Fahrschüler jedenfalls so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt. In der Regel bilden Verbandsfahrlehrer nach der von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. entwickelten Stufenausbildung aus, die sich als didaktisches Konzept hervorragend bewährt hat.


Vorstellung zur theoretischen Prüfung


Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung setzt voraus, dass der Prüfungsauftrag vorliegt und dass der vorgeschriebene theoretische Unterricht vollständig besucht wurde. In der Fahrschule sollte eine Vorprüfung erfolgreich durchgeführt worden sein. Über die Ausbildung wird von der Fahrschule eine "Ausbildungsbescheinigung" ausgestellt. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Sollte die Prüfung wider Erwarten nicht beim ersten Mal bestanden werden, so kann eine nichtbestandene Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.


Vorstellung zur praktischen Prüfung


Die Vorstellung zur praktischen Prüfung setzt voraus, dass die Ausbildung vollständig abgeschlossen ist und darüber von der Fahrschule eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung ausgestellt wurde. Eine gute Ausbildung ist immer noch die sicherste Garantie für das Bestehen der ersten Prüfung. Wird die erste Prüfung bestanden, wirkt sich das sehr positiv auf die Gesamtkosten der Führerscheinausbildung aus, denn der Prüfungstag ist immer der teuerste Tag, weil neben dem erhobenen Vorstellungsentgelt zur Prüfung auch jedes Mal erneut die Prüfungsgebühr für die Technische Prüfstelle -DEKRA- zu bezahlen ist. Hinzu kommen die notwendigen Übungsstunden zwischen den Prüfungen.
Wichtig ist, dass eine gute Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt. Hierzu hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. in Zusammenarbeit mit den Technischen Prüfstellen ein "Info über die praktische Führerscheinprüfung" herausgegeben, das in Verbandsfahrschulen erhältlich ist. Sollte es dennoch einmal nicht klappen, so kann eine nichtbestandene Prüfung frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.


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