Thüringer Fahrlehrerverband e. V.


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Beitragsordnung

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Beitragsordnung
des
Thüringer Fahrlehrerverbandes e.V.





Auf der Grundlage des § 5 (3) der Satzung des Thüringer Fahrlehrerverbandes e.V. beschließt die Mitgliederversammlung am 23.06.2001 in Jena nachfolgende Betragsordnung, geändert am 05.05.2007 in Weimar:


§ 1 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt € 20,00 und ist bei der ersten Beitragszahlung fällig.
Personen, die bereits Mitglied des Thüringer Fahrlehrerverbandes e.V. waren und nicht aus disziplinaren Gründen den Verband verlassen mussten, zahlen bei Wiedereintritt keine Aufnahmegebühr.


§ 2 Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Status des Mitgliedes.
Danach wird unterschieden nach

- Selbständiger / verantwortlicher Leiter
des Ausbildungsbetriebes
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnf€ 210,00

- Angestellter
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn€ 144,00

- Fahrlehreranwärter / Fahrlehrer
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnbeitragsfrei bis zu 18 Monate
mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
nnnnnnnnnnnnnnnnnni(ohne Bezug der „Fahrschule“)

- Rentner / Berufsunfähige
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn€ 90,00

- Fördernde Mitglieder zahlen freiwillig einen Jahresbeitrag, jedoch mindestens in Höhe des Angestelltenbeitrages.


§ 3 Zahlungsmodus

Der Mitgliedsbeitrag ist nach Rechnungsstellung jährlich bis zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.
Auf Antrag kann das Mitglied seinen Beitrag auch in unterjähriger, d. h. in ½ - bzw. ¼ - jährlicher Zahlweise entrichten. Dafür ist dann eine Einzugsermächtigung durch das Mitglied zu erteilen.


§ 4 Beitragsschuldner

Mit überschreiten des Zahlungszieles (31. März) kommt das Mitglied in Verzug.
Das Mitglied wird ab dem 30. April kostenpflichtig gemahnt,
bei der ersten mit € 5,00 ,
bei der zweiten mit € 10,00 .

Sollte der Beitrag dennoch bis 30. Juni nicht eingegangen sein, ruhen zunächst die Mitgliedsrechte. Außerdem werden dem Mitglied alle verbandlichen Leistungen bis zum Zahlungseingang versagt.


Sollte das Mitglied trotz dieser Maßnahmen seinen Beitrag noch immer nicht entrichtet haben, erfolgt nach dem 30. September der Ausschluss. Durch den Vorstand sind die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu prüfen und ggf. zu realisieren.


§ 5 Beitragsrücklauf in die Kreise

Zur eigenen Verwendung innerhalb des Kreisverbandes wird den Kreisen pro ein-gegangenen Beitrag eine Einmalzuwendung in Höhe von € 5,00 gezahlt, wenn der Beitrag am 31. März dem Konto des Thüringer Fahrlehrerverbandes e.V. gutgeschrieben war.


Diese Betragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.06.2001 in Jena beschlossen.



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