Beitragsordnung des Thüringer Fahrlehrerverbandes e.V.

Auf der Grundlage des § 5 (3) der Satzung des Thüringer Fahrlehrerverbandes e.V. beschließt die Mitgliederversammlung am 23.06.2001 in Jena nachfolgende Beitragsordnung, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.10.2021.

§ 1 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt € 30,00 und ist bei der ersten Beitragszahlung fällig.
Personen, die bereits Mitglied des Thüringer Fahrlehrerverbandes e.V. waren und nicht aus disziplinaren Gründen den Verband verlassen mussten, zahlen bei Wiedereintritt keine Aufnahmegebühr.

§ 2 Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Status des Mitgliedes.
Danach wird unterschieden nach

§ 3 Zahlungsmodus

Der Mitgliedsbeitrag ist nach Rechnungsstellung jährlich bis zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.
Auf Antrag kann das Mitglied seinen Beitrag auch in unterjähriger, d. h. in ½ -  bzw. ¼ - jährlicher Zahlweise entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag ist auch über ein SEPA-Lastschriftmandat entrichtbar. Zahlt das Mitglied hierbei den Beitrag in einer Jahresrate, erhält es 3% Skonto.

§ 4 Beitragsschuldner

Mit überschreiten des Zahlungszieles (31. März) kommt das Mitglied in Verzug.

Das Mitglied wird ab dem 30. April kostenpflichtig gemahnt,

Sollte der Beitrag dennoch bis 30. Juni nicht eingegangen sein, ruhen zunächst die Mitgliedsrechte. Außerdem werden dem Mitglied alle verbandlichen Leistungen bis zum Zahlungseingang versagt.

Sollte das Mitglied trotz dieser Maßnahmen seinen Beitrag noch immer nicht entrichtet haben, erfolgt nach dem 30. September der Ausschluss. Durch den Vorstand sind die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu prüfen und ggf. zu realisieren.

§ 5 Beitragsrücklauf in die Kreise

Zur eigenen Verwendung innerhalb des Kreisverbandes wird den Kreisen pro eingegangenen Beitrag  eine Einmalzuwendung in Höhe von € 5,00 gezahlt, wenn der Beitrag am 31. März dem Konto des Thüringer Fahrlehrerverbandes e.V. gutgeschrieben war.